Die Kosten für Therapiesitzungen werden ab Januar 2026 nicht mehr von der Grundversicherung, sondern von der Zusatzversicherung der Krankenkasse abgerechnet, da ich seit Januar 2026 beim Anordnungsmodell in den Ausstand getreten bin. Klären Sie bitte bei Ihrer Zusatzversicherung ab, wieviel Kosten die Versicherung pro Jahr für ambulante Psychotherapie übernimmt.
Besteht ein Geburtsgebrechen (z.B. ein POS im Sinne der IV) kann eine Kostengutsprache bei der Invalidenversicherung beantragt werden.
Im Falle eines vorangegangenen Unfalls- oder Traumageschehens kann bei der Unfallversicherung oder Opferberatung eine Kostenbeteiligung beantragt werden. Erkundigen Sie sich bei der
kantonalen Opferberatungsstelle.